Fachanwalt für Steuerrecht
Soweit die Straf- und Bußgeldstelle das Verfahren selbständig führt:
- Hilfe in Steuerstrafsachen
- Hilfe in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
- Ermittlung von korrekten Besteuerungsgrundlagen
- Vorbereitung von Selbstanzeigen
Der als Verteidiger tätige Fachanwalt für Steuerrecht hat ohne Ausnahme alle Rechte und Pflichten, welche die StPO für den Verteidiger vorsieht:
- zur einseitigen Rechtswahrung seines Mandanten
- das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht, wenn der Missbrauch der Kopien durch ihn ausgeschlossen ist
- in Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmesachen als Verteidiger auftreten
- gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss Beschwerde einzulegen
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