Arbeitsrecht
Um kostspielige, zeitraubende Verfahren zu vermeiden, sollten Sie sich bereits vor Aufgabe der Stellenanzeige bei uns informieren.
Dies können wir für Sie tun:
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
- Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern
- Gestaltung von Altersversorgungszusagen für Führungskräfte
- Schulungen Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie anderer aushangpflichtiger Gesetze