Dr. Jörg W. Klose

  • Notar und Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuer-, Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Experte für Europäische Interessenvereinigung (EWIV)

Grundstücksrecht

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Rechtsgeschäfte betreffend Kauf, Verkauf und Belastung von Grundbesitz erfordern die Mitwirkung des Notars. Anders als für den Notar sind solche Verträge für die Beteiligten nicht alltäglich, sondern haben wegen ihrer Komplexität und der damit regelmäßig verbundenen großen finanziellen Bedeutung eine herausgehobene Stellung. Aufgabe des Notars ist es daher, neben einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und einer reibungslosen Abwicklung dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten trotz der bisweilen schwer verständlichen Juristensprache den Umfang und den Inhalt des Vertrages und den Ablauf des Vollzugs erfassen können. Hierzu dienen neben dem Verlesen der gesamten Urkunde vor allem die umfangreichen Erklärungen durch den Notar.

Beim Kauf von Immobilien besteht die wichtigste Gestaltungsaufgabe des Notars darin, sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber vor Risiken aus dem Geschäft zu schützen. Wesentliches Augenmerk wird der Notar darauf legen, dass keiner der Parteien eine so genannte „ungesicherte Vorleistung“ erbringt, d.h. einseitig eine Leistung erbringt, der kein Gegenwert oder aber ein Sicherungsmittel gegenübersteht. Hierbei beschränkt sich die Betreuung durch den Notar auf rechtliche Beratung; in die wirtschaftliche Entscheidung der Parteien kann und darf sich der stets neutrale Notar nicht einmischen.

Selten kann der Käufer den vereinbarten Kaufpreis aus seinem liquiden Vermögen erbringen. Daher ist in der Regel erforderlich, dass der Käufer einen Bankkredit in Anspruch nimmt; die Bank verlangt hierfür regelmäßig eine Absicherung durch ein Grundpfandrecht. Die Bestellung eines solchen Grundpfandrechts bedarf der Mitwirkung des Notars, der anlässlich der Beurkundung den Kreditnehmer umfassend berät.

Ausführliche Informationen zu Immobiliengeschäften finden Sie hier. Die Bundesnotarkammer hat zudem ein Informationsblatt zum Immobilienkauf veröffentlicht, welches Sie hier erhalten, sowie ein Glossar zum Hauskauf, welches Sie hier erhalten.