Umstrukturierung der Gesellschaft
Umstrukturierung der Unternehmens und seiner Organisation
Eine sich stetig wiederholende Frage ist, ob die aktuell gewählte Unternehmensform noch den geänderten Entwicklungen der Unternehmung entspricht. Dies gilt sowohl in organisatorischer wie rechtlicher Hinsicht. Eine nachträgliche Änderung der aktuell vorliegenden Rechtsform ist im Rahmen des Umwandlungsrechts möglich. Durch diese Umwandlung können beispielhaft neue Geschäftsfelder eröffnet werden, Auslandsbeziehungen begründet oder auch wichtige Mitarbeiter am Unternehmen durch eine Beteiligung eingebunden werden. Selbst steuerliche Gesichtspunkte sind oftmals Grundlage von Umstrukturierungsmaßnahmen. Aber auch die Aufnahme weiterer Gesellschafter oder die Beschaffung von Finanzmitteln sind im Rahmen von Umstrukturierungen denkbar. Die Unternehmensorganisation sollte dabei stets im Wandel des wirtschaftlichen Tätigkeitsfelds angepasst werden.
Mögliche Beispiele für Wirtschaftlich, rechtliche und/oder steuerlich erforderliche und sinnvolle Anpassungen können der Kauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung sein.
Da es sich bei diesen Vorgängen um komplexe steuerliche und Gesellschaftsrechtliche Vorgänge handelt ist dringend die fachliche Begleitung angeraten.