Dr. Jörg W. Klose

  • Notar und Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuer-, Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Experte für Europäische Interessenvereinigung (EWIV)

Umstrukturierung der Gesellschaft

Umstrukturierung der Unternehmens und seiner Organisation

Eine sich stetig wiederholende Frage ist, ob die aktuell gewählte Unternehmensform noch den geänderten Entwicklungen der Unternehmung entspricht. Dies gilt sowohl in organisatorischer wie rechtlicher Hinsicht. Eine nachträgliche Änderung der aktuell vorliegenden Rechtsform ist im Rahmen des Umwandlungsrechts möglich. Durch diese Umwandlung können beispielhaft neue Geschäftsfelder eröffnet werden, Auslandsbeziehungen begründet oder auch wichtige Mitarbeiter am Unternehmen durch eine Beteiligung eingebunden werden. Selbst steuerliche Gesichtspunkte sind oftmals Grundlage von Umstrukturierungsmaßnahmen. Aber auch die Aufnahme weiterer Gesellschafter oder die Beschaffung von Finanzmitteln sind im Rahmen von Umstrukturierungen denkbar. Die Unternehmensorganisation sollte dabei stets im Wandel des wirtschaftlichen Tätigkeitsfelds angepasst werden.

Mögliche Beispiele für Wirtschaftlich, rechtliche und/oder steuerlich erforderliche und sinnvolle Anpassungen können der Kauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung sein.

Da es sich bei diesen Vorgängen um komplexe steuerliche und Gesellschaftsrechtliche Vorgänge handelt ist dringend die fachliche Begleitung angeraten.

Verkauf von Unternehmensanteilen

Der Verkauf von Unternehmensanteilen kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein neuer Teilhaber in das Unternehmen aufgenommen oder das Unternehmen vollständig veräußert werden soll. Sofern es sich um eine GmbH handelt, müssen der Kaufvertrag sowie die Anteilsübertragung notariell beurkundet werden; sofern es sich um eine OHG oder KG handelt, ist eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, aber schon zu Beweiszwecken empfehlenswert.

Umwandlung

Die Umwandlung von Unternehmen kommt dann in Betracht, wenn aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder einer Neuausrichtung des Unternehmens die bisherige Rechtsform nicht mehr optimal ist (Formwechsel), verschiedene Unternehmen vereinigt werden sollen (Verschmelzung), ein Unternehmen in mehrere aufgeteilt werden soll (Spaltung) oder das Unternehmensvermögen übertragen werden soll. Die Umwandlung kann beurkundungs- und eintragungspflichtig sein.

Betriebsaufspaltung

Bei der Betriebsaufspaltung wird das Anlagevermögen des Unternehmens aus steuerlichen Gründen in eine dafür gegründete Personengesellschaft (OHG, KG) überführt; die Unternehmensaktivitäten werden dagegen durch eine GmbH geführt. Die Betriebsaufspaltung ist meist steuerlich motiviert.