Personengesellschaften
Wir beraten Sie, um die optimale Gesellschaftsform für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.
Was bedeutet Fachanwalt?
Die Führung von Fachanwaltsbezeichnungen ist erlaubt, sofern die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt in einem förmlichen Verfahren besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet nachgewiesen hat.
Was kann der Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht?
Recht der Personengesellschaften:
- materielles Handelsrecht - insbesondere das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte
- internationales Kaufrecht - insbesondere UN-Kaufrecht
- Besonderheit der Verfahrens- und Prozessführung
- Recht der Kapitalgesellschaften - insbesondere Recht der GmbH
Recht der Kapitalgesellschaften - insbesondere Recht der AG:
- Recht der verbundenen Unternehmen - insbesondere Konzernrecht
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Handwerks- und Gewerberecht
- Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Familien- und Erbrecht - insbesondere Unternehmensnachfolge
Internationales Gesellschaftsrecht - insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft:
- Recht der GmbH & Co. KG
- Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts nebst Bezügen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Kartellrecht
- Grundzüge des Rechts des Unternehmenskaufs
- Umwandlungsrecht und Grundzüge des Umwandlungssteuerrecht
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Insolvenz- und Strafrecht
Außerdem:
- Gründung aller Gesellschaftsformen in Flensburg - GbR, oHG, KG, AG, GmbH, Ltd.
- Berufung und Abberufung von Organen
- Steuerliche Konzeption - siehe auch Steuerrecht
- Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen
- Durchführung oder Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- etc.