Vertragsrecht

Anwalts- und Steuerkanzlei Dr. Klose
Rechtsanwälte Fachanwälte Notare

Ihre erfahrene Kanzlei für Vertragsrecht in Flensburg

Sie suchen einen zuverlässigen und kompetenten Anwalt für Vertragsrecht in Flensburg? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Anwaltskanzlei Klose mit Sitz im Herzen von Flensburg bietet Ihnen umfassende, praxisnahe und rechtssichere Beratung rund um das Vertragsrecht. Ob es um die Gestaltung eines Vertrages, die Prüfung eines Vertragsdokuments oder die Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall geht – wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und fachanwaltlicher Kompetenz zur Seite.

Verträge – Grundlage und Konfliktquelle zugleich

Verträge kommen von „vertragen“, doch genau das scheitert in der Praxis oft an unklaren oder unzureichend formulierten Vereinbarungen. Nicht selten stehen sich einst vertraute Vertragspartner später in aufwendigen und teuren Gerichtsverfahren gegenüber. Viele dieser Konflikte ließen sich durch eine vorausschauende und rechtssichere Vertragsgestaltung vermeiden.

Das können wir im Vertragsrecht für Sie tun:

  • Aufsetzen von Verträgen aller Art

  • Prüfen von Verträgen aller Art

  • Beratung bei Vertragsbruch

  • Unterstützung bei Kündigungen von Verträgen

  • Begleitung bei außerordentlichen und fristlosen Kündigungen

Was steckt hinter dem Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist ein komplexes Teilgebiet des Zivilrechts. Obwohl es im Alltag eine zentrale Rolle spielt, existiert kein eigenes Gesetzbuch – vielmehr ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Zustandekommen eines Vertrags

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in den §§ 145 ff. BGB. Die Vereinbarungen müssen so bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, dass ein Dritter die Regelungsabsicht der Parteien erkennen kann. Jede Willenserklärung muss abgegeben und dem Vertragspartner zugegangen sein (§ 130 BGB). In bestimmten Fällen ist der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich (§ 151 BGB).

Wann Verträge unwirksam sind

Auch bei beidseitigem Einvernehmen können Verträge unwirksam sein. Gründe dafür sind:

  • Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff. BGB)

  • Formmängel (§ 125 BGB)

  • gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)

  • Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

  • wirksame Anfechtung (§ 142 BGB)

In solchen Fällen ist der Vertrag nichtig. Bereits erbrachte Leistungen müssen rückabgewickelt werden.

Privatautonomie und Gleichberechtigung

Ein zentrales Prinzip des Vertragsrechts ist die Privatautonomie. Jeder kann mit jedem Verträge schließen – vorbehaltlich gesetzlicher Schranken. Dies schützt vor Missbrauch, etwa durch Geschäftsunfähige oder Minderjährige. Gleichzeitig stellt die Privatautonomie sicher, dass die Vertragsparteien einander auf Augenhöhe begegnen – ohne Über- oder Unterordnung, wie es im öffentlichen Recht der Fall ist. Die Grundlagen dieses Prinzips finden sich im Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).

Unsere Leistungen im Vertragsrecht – umfassend und individuell

Als auf das Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum. Dabei begleiten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Phasen des Vertragslebenszyklus:

Vertragsgestaltung – individuell und rechtssicher

Ein gut formulierter Vertrag ist das beste Mittel zur Vermeidung späterer Streitigkeiten. Wir erstellen für Sie:

  • Kaufverträge (z. B. über Immobilien, Fahrzeuge oder bewegliche Sachen)

  • Werkverträge und Dienstverträge

  • Gesellschaftsverträge (z. B. für GmbH, GbR oder GmbH & Co. KG)

  • Arbeitsverträge und freie Mitarbeit

  • Miet- und Pachtverträge

  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Darlehensverträge

  • Lizenzverträge, IT- und Softwareverträge

Unsere Verträge sind individuell, verständlich formuliert und auf Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Vertragsprüfung – Risiken erkennen und vermeiden

Sie möchten einen Vertrag unterschreiben, sind sich aber unsicher, ob er rechtssicher ist oder zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnte? Wir prüfen für Sie Verträge jeder Art auf:

  • rechtliche Wirksamkeit

  • versteckte Risiken und Fallstricke

  • benachteiligende Klauseln

  • fehlende Regelungen

Nach der Prüfung erhalten Sie eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. So gehen Sie sicher, dass Sie nichts unterschreiben, was Sie später bereuen könnten.

Vertragsverhandlungen – strategisch begleitet

Verträge entstehen oft im Rahmen komplexer Verhandlungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen optimal zu vertreten. Wir beraten im Hintergrund oder begleiten Sie aktiv bei Verhandlungen – schriftlich, telefonisch oder persönlich. Dabei behalten wir stets die rechtliche, wirtschaftliche und taktische Ebene im Blick.

Vertragsdurchsetzung und Vertragsstreitigkeiten

Wenn sich eine Vertragspartei nicht an die vereinbarten Bedingungen hält, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht. Ob es um Zahlungsverzug, Gewährleistungsfragen oder Kündigungen geht – wir vertreten Ihre Interessen effektiv und konsequent.

Vertragsrecht im unternehmerischen Kontext

Insbesondere Unternehmer und Selbstständige stehen regelmäßig vor der Herausforderung, Verträge aufzusetzen, zu prüfen oder anzupassen. Wir sind Ihre Ansprechpartner für:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Handelsvertreterverträge

  • Vertriebsverträge

  • Projektverträge

  • Unternehmensverträge bei Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge

Für wen ist unsere Kanzlei im Vertragsrecht besonders geeignet?

Unsere Leistungen im Vertragsrecht richten sich an:

  • Unternehmen jeder Größe (vom Start-up bis zum Mittelstand)

  • Selbstständige und Freiberufler

  • Existenzgründer und Gründerinnen

  • Geschäftsführer, Gesellschafter und Investoren

  • Privatpersonen mit vertraglichen Fragen oder Konflikten

  • Vermieter, Mieter und Eigentümer

Ob Standardvertrag oder komplexe Vertragsstruktur – wir bieten Ihnen individuelle und fachlich fundierte Lösungen.

Warum wir? Ihre Vorteile mit der Kanzlei Klose

Unsere Mandanten schätzen an uns besonders:

  • Spezialisierung auf Vertragsrecht mit langjähriger Erfahrung

  • Schnelle Reaktionszeiten und klare Kommunikation

  • Individuelle Betreuung statt Standardlösungen

  • Strategisches Denken – wir verbinden rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlichem Nutzen

  • Fachanwaltliche Kompetenz und fundiertes juristisches Know-how

Fachanwaltliche Qualität im Vertragsrecht

Dr. Jörg W. Klose verfügt über umfassende juristische Qualifikationen und langjährige Erfahrung im Zivil-, Handels- und Vertragsrecht. Die Kanzlei verbindet klassische Rechtsberatung mit modernem Anspruch: verständlich, effizient und zielgerichtet. Besonders im Vertragsrecht bedeutet das: Wir schaffen nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch Klarheit und Planbarkeit für Ihre Entscheidungen.

Vertragsrecht und angrenzende Rechtsgebiete – alles aus einer Hand

Das Vertragsrecht berührt oft andere Rechtsgebiete. Wir denken vernetzt und beraten Sie auch in:

  • Arbeitsrecht (z. B. bei Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen)

  • Mietrecht (z. B. bei gewerblichen Mietverträgen)

  • Gesellschaftsrecht (z. B. bei Gesellschaftervereinbarungen)

  • Steuerrecht (z. B. bei Vertragsgestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen)

  • Kaufrecht (z. B. bei Mängelgewährleistung)

So erhalten Sie bei uns eine ganzheitliche Beratung mit Weitblick.

Rechtssicherheit von Anfang an – Ihr Vorteil im Vertragsrecht

Ein wirksamer und verständlicher Vertrag schafft Vertrauen – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld. Vermeiden Sie unnötige Risiken und setzen Sie auf professionelle Unterstützung durch unsere Kanzlei in Flensburg. Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge Ihren Interessen entsprechen und im Streitfall Bestand haben.

Vertragsrecht für Flensburg und Umgebung – persönlich und digital

Unsere Kanzlei ist nicht nur in Flensburg für Sie da, sondern berät auch Mandantinnen und Mandanten in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit – bei Bedarf vollständig digital per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. So bleiben Sie flexibel und erhalten kompetente Unterstützung, wann und wo Sie sie brauchen.

Ihr Weg zu uns – jetzt Beratungstermin im Vertragsrecht vereinbaren

Unsere Kanzlei befindet sich zentral in Flensburg und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Kontaktieren Sie uns – Ihre Kanzlei für Vertragsrecht in Flensburg. Wir freuen uns auf Sie.

Unsere Adresse

Engelsbyer Straße 30
24943 Flensburg

E-Mail schreiben

Telefon & Fax

Telefon 0461 31864 - 0
Telefax 0461 31864 - 64

Telefonisch erreichbar
Montag - Donnerstag

9.00 Uhr - 12.30 Uhr
15.00 Uhr - 16.30 Uhr.

Freitag
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr


Öffnungszeiten Büro

Montag - Donnerstag
9.00 Uhr - 13.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Wir Helfen Ihnen schnell weiter

Dr. Jörg W. Klose - Der Anwalt & Notar für Ihre Sicherheit

Haben Sie Fragen oder einen akuten Notfallf? Nutzen Sie das Formular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.