Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Damit Eigentum sicher den Besitzer wechselt, schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vor.
Als Notar in Flensburg sorge ich für einen Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer. Wir prüfen Grundbucheinträge, löschen alte Belastungen und gestalten Verträge so, dass Sie vor bösen Überraschungen geschützt sind.
Wir betreuen Sie umfassend bei allen Vorgängen, die das Grundbuchamt betreffen.
Rechtssichere Gestaltung für Haus, Wohnung und Bauplatz. Wir sichern Eigentumsübergang und Zahlung ab.
Beurkundung von Finanzierungsunterlagen für Ihre Bank, damit der Kaufpreis fließen kann.
Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge), oft zur Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen.
Prüfung und Beurkundung beim Kauf vom Bauträger (Neubau). Schutz vor Risiken in der Bauphase.
Absicherung der Eltern bei Übergabe der Immobilie an die Kinder (Wohnen bleiben trotz Eigentumswechsel).
Entfernung alter Rechte und Belastungen aus dem Grundbuch für lastenfreie Übergabe.
Gerade bei Schenkungen oder komplexen Immobilientransaktionen reicht der rein zivilrechtliche Blick oft nicht aus. Da Dr. Klose zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist, haben wir die steuerlichen Konsequenzen (Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Spekulationsfrist) immer im Blick.
Wir gestalten Übergabeverträge so, dass Vermögen erhalten bleibt und steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden – zum Beispiel durch den gezielten Vorbehalt von Nießbrauchrechten.
Wissenswertes rund um die notarielle Beurkundung
Wir benötigen in der Regel die Personalien von Käufer und Verkäufer, die Objektadresse (oder Grundbuchblattnummer), den Kaufpreis und Informationen über den Übergabezeitpunkt. Makler stellen uns diese Daten meist direkt zur Verfügung.
Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fixiert und richten sich nach dem Kaufpreis. Faustformel: Kalkulieren Sie ca. 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten ein.
Es ist üblich, dass der Käufer den Notar bestimmt, da er auch den Großteil der Kosten trägt. Der Verkäufer muss dem Vorschlag jedoch zustimmen.
Sie haben eine Immobilie in Flensburg oder Umgebung gefunden? Senden Sie uns die Eckdaten. Wir erstellen kurzfristig einen Entwurf für Sie.
Notar • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht