Das Leben verläuft nicht immer geradlinig. Eine Ehe oder Partnerschaft rechtlich abzusichern, hat nichts mit fehlender Romantik zu tun, sondern mit Verantwortung.
Als Notar in Flensburg begleite ich Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Ob Sie vor der Hochzeit stehen, eine Trennung einvernehmlich regeln wollen oder eine Adoption planen: Wir finden Lösungen, die fair, verständlich und dauerhaft tragfähig sind.
Das Gesetz passt nicht auf jede Lebenssituation. Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen an Ihr Leben an.
Maßgeschneiderte Regelungen für den Fall der Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich). Ideal für Unternehmer.
Der ‚Friedensvertrag‘ bei einer Trennung. Wir regeln Vermögensaufteilung und Unterhalt vor dem Gerichtstermin.
Rechtliche Absicherung für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, die gesetzlich kaum geschützt sind.
Beurkundung von Adoptionsanträgen für Minderjährige oder Erwachsene zur rechtlichen Festigung der Familie.
Notarielle Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen vor medizinischen Maßnahmen.
Wer „Gütertrennung“ im Ehevertrag vereinbart, tappt oft in eine Steuerfalle. Im Todesfall eines Partners gehen dem Überlebenden dadurch hohe steuerliche Freibeträge verloren (der sogenannte „steuerliche Zugewinn“).
Als Fachanwalt für Steuerrecht achte ich darauf, dass wir Ihren Güterstand so gestalten, dass Sie im Scheidungsfall geschützt sind, aber im Erbfall alle steuerlichen Vorteile behalten.
Wir nutzen modifizierte Lösungen („Güterstandsschaukel“) – für Ihre Sicherheit und Ihr Vermögen.
Ohne Ehevertrag leben Sie automatisch im „Zugewinngemeinschaft“. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe erwirtschaftet wird, wird bei Scheidung geteilt.
Besonders für Unternehmer, Selbstständige oder Erben von Immobilien kann das existenzbedrohend sein, wenn im Scheidungsfall die Firma oder das Haus verkauft werden muss, um den Ex-Partner auszuzahlen. Ein Ehevertrag verhindert diesen Zerschlagungswert.
Wissenswertes rund um das Testament
Ja, ein Ehevertrag ist jederzeit möglich – auch Jahre nach der Eheschließung oder kurz vor einer Trennung. Voraussetzung ist, dass beide Partner sich einig sind und gemeinsam zum Notar gehen.
Ja. Wenn Sie sich über Unterhalt und Vermögen geeinigt haben und dies notariell beurkunden, ist diese Vereinbarung für das Scheidungsgericht bindend. Der Richter prüft dann meist nur noch formal die Scheidungsvoraussetzungen. Das spart Anwaltskosten und Nerven.
Die Kosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Eheleute (nach Abzug von Schulden). Oft kostet der Vertrag nur einen Bruchteil dessen, was ein späterer Rosenkrieg vor Gericht kosten würde. Wir berechnen die Gebühren transparent vorab.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. Wir beraten Sie einfühlsam und neutral, um die beste Lösung für Ihre Partnerschaft zu finden.
Notar • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht