Erbrecht & Vorsorge

Erbrecht gestalten Vermögen schützen.

Streit vermeiden durch klare Verhältnisse.

Wer seinen Nachlass nicht regelt, für den regelt es das Gesetz – und das führt selten zu den Ergebnissen, die sich der Erblasser gewünscht hat. Erbstreitigkeiten gehören zu den langwierigsten Konflikten.

Als Notar in Flensburg helfe ich Ihnen, Ihren letzten Willen juristisch präzise zu formulieren. Mein Ziel ist klar: Wir schaffen eine Urkunde, die Ihren Willen zweifelsfrei dokumentiert und Ihrer Familie später den Gang zum Gericht erspart.

Rechtssicherheit

Notarielle Vorsorge für den Erbfall

Ein handgeschriebenes Testament ist oft fehleranfällig oder unklar formuliert. Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit durch öffentliche Urkunden.

Einzel- & Ehegattentestamente

Wir gestalten individuelle Verfügungen oder das klassische ‚Berliner Testament‘ für Eheleute, um den Partner abzusichern.

Erbverträge

Bindende Vereinbarungen, die oft bei Unternehmensnachfolgen oder nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften die bessere Wahl sind.

Pflichtteilsverzichte

Gegen Abfindungssummen können Pflichtteilsansprüche vorab geregelt werden, um die Liquidität der Erben zu schützen.

Erbschein beantragen

Ist der Erbfall bereits eingetreten und liegt kein notarielles Testament vor, beurkunden wir den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.

Erbauseinandersetzung

Wir begleiten Erbengemeinschaften dabei, den Nachlass friedlich und gerecht aufzuteilen (z.B. Umschreibung von Immobilien).

Der Dr.-Klose-Vorteil:

Erben ohne das Finanzamt

Dies ist der Punkt, an dem viele Standard-Testamente scheitern: Sie sind zivilrechtlich gültig, lösen aber ungewollt hohe Erbschaftsteuern aus.

Als Fachanwalt für Steuerrecht prüfe ich jede erbrechtliche Gestaltung auf ihre steuerlichen Folgen:

• Nutzen wir die Freibeträge für Kinder und Ehegatten optimal aus?
• Macht ein „Supervermächtnis“ Sinn, um Steuerklassen zu optimieren?
• Droht bei Betriebsvermögen eine Aufdeckung stiller Reserven?

Bei uns erhalten Sie ein Testament, das nicht nur rechtlich hält, sondern auch das Familienvermögen vor unnötigen Steuerlasten schützt.

Strategische Planung

Testament oder vorweggenommene Erbfolge?

Oft ist es klüger, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen („mit warmer Hand geben“), statt auf den Erbfall zu warten. Dies betrifft besonders Immobilien. Durch Nießbrauchrechte oder Rückforderungsklauseln sichern wir die Schenker ab, während die nächste Generation bereits Freibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar) nutzen kann.

Wissen

Fragen an den Notar zum Erbrecht

Wissenswertes rund um das Testament

Warum sollte ich ein notarielles Testament machen?

Ein notarielles Testament hat zwei entscheidende Vorteile: 1. Rechtssicherheit: Da der Notar die Testierfähigkeit prüft und juristisch korrekt formuliert, ist das Testament kaum anfechtbar. 2. Kostenersparnis für Erben: Ein notarielles Testament ersetzt in der Regel den teuren Erbschein. Die Kosten für das Testament holen die Erben später oft mehrfach wieder rein.

Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn der zweite Partner verstirbt (Schlusserben). Dies sichert den überlebenden Ehepartner finanziell ab. Achtung: Hier lauern steuerliche Fallen (Freibeträge der Kinder gehen beim ersten Erbfall verloren) – wir beraten Sie zur ‚Jastrow’schen Klausel‘ zur Vermeidung dieses Nachteils.

Notarielle Testamente werden beim Amtsgericht in die amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. So ist garantiert, dass das Testament im Todesfall gefunden und eröffnet wird.

Nachlass regeln – Verantwortung übernehmen

Schieben Sie dieses Thema nicht auf. Ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Flensburg schafft Klarheit und entlastet Sie und Ihre Angehörigen.

Notar • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht