Niemand denkt gerne an Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Doch wenn der Ernstfall eintritt und Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Gericht einen Betreuer – oft eine fremde Person.
Als Notar in Flensburg unterstütze ich Sie dabei, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Mit rechtssicheren Vollmachten bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden darf – und wie.
Eine gute Vorsorge besteht aus drei Bausteinen, die wir oft in einer Urkunde kombinieren, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Sie ermächtigen eine Vertrauensperson (Ehepartner, Kinder), Sie in allen Vermögens- und Gesundheitsfragen zu vertreten. Vermeidet die staatliche Betreuung.
Sie legen medizinisch exakt fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Ärzte können Ihren Willen so direkt umsetzen.
Falls doch eine gerichtliche Betreuung nötig wird (z.B. zur Kontrolle des Bevollmächtigten), schlagen Sie dem Richter hiermit Ihre Wunschperson vor.
Viele privatschriftliche Vollmachten aus dem Internet werden im Ernstfall nicht anerkannt.
• Banken-Problem: Banken akzeptieren handschriftliche Vollmachten oft nicht aus Angst vor Fälschungen. Eine notarielle Vollmacht hingegen muss akzeptiert werden.
• Immobilien: Wenn Ihr Bevollmächtigter ein Haus verkaufen oder belasten muss (z.B. zur Finanzierung des Pflegeheims), ist eine notarielle Vollmacht gesetzlich zwingend.
Als Notar sorge ich für die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift – das macht die Urkunde „wasserdicht“ gegen spätere Zweifel.
Was nützt die beste Vollmacht, wenn sie im Notfall niemand findet?
Wir lassen Ihre Urkunde im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren. Betreuungsgerichte fragen dieses Register bundesweit elektronisch ab, bevor sie einen Betreuer bestellen. So ist garantiert, dass Ihre Vollmacht beachtet wird.
Wissenswertes rund um das Testament
Nein. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums dürfen Ehepartner sich nicht automatisch gegenseitig vertreten, wenn einer handlungsunfähig wird (z.B. nach Schlaganfall). Ohne Vorsorgevollmacht muss auch der Ehepartner erst vom Gericht als Betreuer bestellt werden. (Das neue ‚Notvertretungsrecht‘ gilt nur für Gesundheitsfragen und nur für 6 Monate).
Die Gebühren richten sich nach dem hälftigen Reinvermögen des Vollmachtgebers. Ein Beispiel: Bei einem Vermögen von 100.000 € liegen die Notarkosten (inkl. Beratung, Entwurf und Beurkundung) oft bei ca. 165 € zzgl. Auslagen und MwSt. Das ist günstiger als jeder Erbschein oder jedes Betreuungsverfahren.
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen und die Ausfertigung der Urkunde vom Bevollmächtigten zurückfordern.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Ein Termin zur Beurkundung dauert oft nur 30 Minuten, schafft aber Sicherheit für den Rest des Lebens.
Notar • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht